Informations-Ratgeber
KFZ-Anmeldung
Neuzulassung – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Sie möchten ein Fahrzeug neu zulassen? Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, wie der Ablauf bei der Zulassungsstelle aussieht und welche Online-Möglichkeiten es gibt.
Ablauf in 3 Schritten
1
Versicherung abschließen
Vor der Anmeldung benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer KFZ-Versicherung.
2
Wunschkennzeichen prüfen (optional)
Falls gewünscht, können Sie online die Verfügbarkeit eines Wunschkennzeichens prüfen und reservieren.
3
Termin oder Online-Anmeldung
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Zulassungsstelle oder nutzen Sie – falls verfügbar – das i-Kfz-Portal für die Online-Anmeldung.
Wichtig: KFZ-Abmeldung.net ist ein Informationsportal. Die offizielle KFZ-Anmeldung erfolgt ausschließlich über die i-Kfz-Portale Ihrer Zulassungsstelle oder direkt vor Ort. Wir selbst führen keine Behördenvorgänge durch.
Was Sie für die KFZ-Anmeldung benötigen
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II / COC-Papier)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU/AU)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass; bei Firmen Handelsregisterauszug
Amtliche Gebühren: Die amtlichen Gebühren liegen je nach Zulassungsstelle in der Regel zwischen 26 und 40 EUR (Neuzulassung). Hinzu kommen ggf. Kosten für Wunschkennzeichen, Schilder und Zulassungsplaketten.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung
Für die Online-Zulassung mit i-Kfz 4.0 benötigen Sie mehrere Dokumente. Dazu gehören die <strong>Zulassungsbescheinigung Teil I</strong> und Teil II, die <strong>eVB-Nummer</strong> Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung sowie ein gültiges Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion. Zusätzlich müssen die Kfz-Steuer und eventuell anfallende Gebühren per SEPA-Lastschriftmandat autorisiert werden. Ein Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ebenfalls erforderlich, um die Fahrzeugidentität zu bestätigen.
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus einem EU-Land benötigen Sie verschiedene Dokumente. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung in Form der eVB-Nummer, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der Kaufvertrag oder die Rechnung des Fahrzeugs und gegebenenfalls eine Vollmacht, falls Sie das Fahrzeug nicht selbst anmelden. Zudem ist eine gültige Hauptuntersuchung, die nicht älter als 24 Monate sein darf, erforderlich.
Für die Erteilung einer Vollmacht zur Kfz-Anmeldung benötigen Sie mehrere Dokumente. Zunächst ist ein ausgefülltes Vollmachtsformular erforderlich, das Sie in der Regel bei der zuständigen Zulassungsstelle erhalten oder online herunterladen können. Zudem müssen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen, um Ihre Identität zu bestätigen. Weiterhin sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Fahrzeugs sowie die eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. In manchen Fällen kann auch eine Bestätigung des Einzuges der Kfz-Steuer gefordert werden.
Die Samstagsöffnung von Zulassungsstellen ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und variiert je nach Stadt und Bundesland. Größere Städte wie Berlin, München oder Hamburg bieten oft eine Samstagsöffnung an, um den Bürgern mehr Flexibilität zu bieten. Es ist jedoch ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Zulassungsstelle über die genauen Öffnungszeiten zu informieren, da diese sich ändern können.
Eine eVB-Nummer, die für die Fahrzeugzulassung benötigt wird, ist in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Sollte die eVB-Nummer innerhalb dieser Zeit nicht genutzt werden, verfällt sie und es muss eine neue Nummer beantragt werden. Beachten Sie, dass die Gültigkeit von der ausstellenden Versicherungsgesellschaft festgelegt wird, weshalb es ratsam ist, die genauen Bedingungen bei Ihrem Versicherer zu erfragen.
Ein Saisonkennzeichen kann grundsätzlich für alle Arten von Fahrzeugen beantragt werden, die nicht das ganze Jahr über genutzt werden sollen. Dazu gehören Motorräder, Cabrios, Oldtimer und Wohnmobile. Wichtig ist, dass das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis besitzt und die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt. Die Beantragung erfolgt bei der Zulassungsstelle, wobei auch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist.
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